In Folge der Verschiebung der Mitgliederversammlung hat der Vorstand, um in finanziellen Angelegenheiten des Vereins handlungsfähig zu sein, folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Der Vorstand beschließt, dass vorläufig auf der Grundlage des Entwurfes des HH-Planes zu handeln ist und auf der später durchzuführenden Mitgliederversammlung den Beschluss zu fassen, den Haushalt nachträglich zu genehmigen.